Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Rentner

By kienerege_admin, Allgemein, Kanzlei News

Viele ältere Menschen in Deutschland arbeiten und beziehen Rente. Vor allem Neben- und Minijobs sind im Rentenalter gern genutzt. Abzugsfrei ist das Arbeiten im Ruhestand bislang allerdings nicht immer. Doch das soll sich zum 1. Januar 2023 ändern. Dann sollen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner komplett entfallen.

Mehr als eine Million Beschäftigte in Deutschland sind 67 Jahre alt oder älter. Damit arbeiten sie, obwohl sie das reguläre Renteneintrittsalter bereits erreicht haben. Fast 600.000 von ihnen sind sogar über 70 Jahre alt, 220.000 über 75. Sie alle haben noch einen regelmäßigen Job. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag im Jahr 2021 zurück.

Zwar ist der Großteil der älteren Beschäftigten als Minijobber angestellt. Rund 800.000 sind es der Bundesregierung zufolge und für sie ist der Hinzuverdienst zur Rente schon jetzt sozialversicherungs- und steuerfrei. Doch es sind auch reguläre Beschäftigungen und Nebenjobs darunter. Für die Kombination aus Rente und Nebenjob wiederum gelten bislang Hinzuverdienstgrenzen, wenn das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht ist. Wer eine vorgezogene Altersrente nutzt, muss bis jetzt also unter Umständen Abgaben bezahlen.

Genau das soll sich aber ab dem 1. Januar 2023 ändern. Denn die Hinzuverdienstgrenzen sollen komplett entfallen. Die Bundesregierung plant diesen Schritt im Rahmen eines Änderungsgesetzes, das unter anderem bei den Einkommensgrenzen der Frührentner und derjenigen ansetzt, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Der Bundestag muss dem Gesetz zwar noch zustimmen, das gilt aber als reine Formsache.

Was darf man als Rentner bisher hinzuverdienen, ohne dass Kürzungen drohen?

Wer während des Rentenbezugs etwas hinzuverdient, musste bisher in bestimmten Fällen damit rechnen, dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung, ob die Rente ab dem regulären Renteneintrittsalter bezogen wird oder schon früher. Ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht oder nicht?

Wer mit dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen und muss die Beschäftigung auch nicht bei seinem Rentenversicherungsträger melden. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze greift eine Versicherungsfreiheit. Für diejenigen, die weiterhin arbeiten, müssen ausschließlich die Arbeitgeber einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Arbeitnehmern steht es frei, eigene Beiträge zu zahlen und damit die Rente zu erhöhen. Wer dies möchte, muss seinem Arbeitgeber Bescheid geben­, dass er auf die Versiche­rungsfreiheit verzichtet. Einmal im Jahr erhöht sich dann die Rente durch die eigenen und auch durch die Arbeitgeberbeiträge. Weitere Sozialversicherungsbeiträge als die der Rentenversicherung spielen im Rentenalter keine Rolle.

Regelaltersgrenze – was ist das genau und wann ist sie erreicht?

Die Regelaltersgrenze wird für nach dem 31. Dezember 1946 geborene Versicherte schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer zum Beispiel 1954 geboren ist und im Jahr 2022 seinen 65. Geburtstag feiert, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen diese erst mit 67 Jahren.

Versicherte
Geburtsjahr
Anhebung
um Monate
auf Alter
JahrMonat
19471651
19482652
19493653
19504654
19515655
19526656
19537657
19548658
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610

Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund / Bundesamt für Justiz

Anders sah es auch, wenn man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Denn dann wird der Verdienst bislang ab einer bestimmten Einkommensgrenze von der Rente abgezogen. Als vorgezogene Altersrente gelten hierbei etwa die Altersrenten für langjährige und besonders langjährige Versicherte (Rente mit 63) und Altersrenten für schwerbehinderte Menschen. Je nach Höhe des Einkommens greifen Abzüge und die Rente wird nicht mehr als Vollrente, sondern nur noch als Teilrente gezahlt.

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner: Was erlaubt die Flexi-Rente?

Mit der Einführung der sogenannten Flexi-Rente im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen ausgeweitet. Seitdem zählt nicht mehr nur der monatliche Verdienst eines arbeitenden Rentners, sondern die Summe des Einkommens über das ganze Jahr hinweg. Dies greift egal, wann sie in welcher Höhe bzw. Verteilung erzielt wurde. So konnte jeder Rentner seitdem bis zu 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass Abzüge von der Rente drohten. Als Hinzuverdienst gelten dabei nach Angaben der Rentenversicherung der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) sowie vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge).

Bei denjenigen, die mehr als diese 6.300 Euro im Jahr verdienen, wurden bislang 40 Prozent der darüber liegenden Einkünfte von der Rente abgezogen.

Was ist der Hinzuverdienstdeckel?

So gibt es bisher noch den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, der bestimmt, ab wann arbeitende Rentner mit Abzügen rechnen müssen. Wer mehr als die dabei individuell berechnete Summe verdient, muss mit einer vollständigen Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die Rente rechnen. Der Hinzuverdienstdeckel wird jeweils aus den Einkommensverhältnissen der letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn berechnet. Dabei ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten maßgebend. Mit dem Hinzuverdienstdeckel möchte der Gesetzgeber erreichen, dass Versicherte während des Rentenbezugs aus Rente plus Hinzuverdienst nicht mehr Einkommen erzielen, als aus dem höchsten Verdienst in den letzten 15 Jahren vor Beginn der Rente.

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 2023: Was ändert sich?

Auch Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen ab dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird. So sieht die Gesetzesänderung vor, dass bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen soll, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten zu können.  Damit schafft die Bundesregierung sowohl die bisher greifenden Hinzuverdienstgrenzen ab, als auch die für Frührentner geschaffenen Corona-Sonderregeln. In den vergangenen beiden Jahren lag die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner im Rahmen einer befristeten