Kita-Gebühren steuerlich geltend machen? Das geht! Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. Aufwendungen für die Betreuung des eigenen Kindes können grundsätzlich die Steuerlast senken. Zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Kind, sind als
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