Finanzämter sollen Aufschub bei Steuerzahlungen geben

By kienerege_admin, Allgemein, Kanzlei News

Auf Antrag sollen die Finanzämter fällige Steuerzahlungen großzügig stunden – und Verbraucher und Betriebe so entlasten. Hierzu fordert das Bundesfinanzministerium in einem Anwendungsschreiben auf. Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2022 soll ermöglicht werden.

Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen von der Energiekrise geschwächten Unternehmen mehr Liquidität verschaffen. „Ohne strenge Nachweispflichten sollen im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern gestundet oder Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst werden können“, heißt es in einem Schreiben der Finanzministerien von Bund und Ländern vom 5. Oktober. Ebenso könnten Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag ausgesetzt werden. Die bis Ende März 2023 befristete Regelung soll auch für Privatleute gelten.

Behörden können auf Stundungszinsen verzichten

Wie es im Schreiben weiter heißt, ist auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2022 im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich. Außerdem könnten die Behörden auf Stundungszinsen verzichten. Voraussetzung dafür sei, dass die Betroffenen ihren „steuerlichen Pflichten bisher grundsätzlich pünktlich nachgekommen“ seien.

Unternehmen sollen sich an ihr Finanzamt wenden

Den betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Erleichterungen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Ähnlich war die Finanzverwaltung in der Corona-Krise vorgegangen. Das Bundesfinanzministerium hat das BMF-Schreiben auf seiner Seite im Internet veröffentlicht.