Einstellung von ukrainischen Geflüchteten: Steuer-IdNr wichtig

By kienerege_admin, Allgemein, Steuertipps

Viele Betriebe spielen mit dem Gedanken, Geflüchtete aus der Ukraine anzustellen. Doch gelten hier lohnsteuerlich besondere Spielregeln?

Gelten bei der Einstellung von ukrainischen Geflüchteten lohnsteuerliche Besonderheiten? Nein. Wichtig ist, dass sich der ukrainische Arbeitnehmer in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer besorgt.

Zuständig für die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In einem Merkblatt vom 2. Mai 2022 speziell für Geflüchtete aus der Ukraine finden sich folgende Aussagen:

  • Eine steuerliche Identifikationsnummer bekommen Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Geflüchtete gelten als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, selbst wenn sie sich vorerst in Erstaufnahmeeinrichtungen, Turnhallen oder Wohncontainern befinden.
  • Die Erstvergabe der Identifikationsnummer erfolgt durch die Anmeldung eines Geflüchteten bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes. Denn diese Meldebehörde informiert das BZSt.
  • Findet der Geflüchtete seine steuerliche Identifikationsnummer nicht mehr, kann er sich diese vom BZSt auf dem Postweg erneut zusenden lassen.
  • Die steuerliche Identifikationsnummer ist maßgeblich für die Ermittlung der korrekten Lohnsteuer (ELStAM) und für den Erhalt von Kindergeld.

Steuertipp

Bei der Ermittlung der Lohnsteuer für angestellte Geflüchtete aus der Ukraine sind die ELStAM (= elektronische Lohnsteuermerkmale) maßgeblich. Liegt noch keine Identifikationsnummer vor, kann der Arbeitslohn in den ersten drei Monaten nach den voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet werden (§ 39c Abs. 1 Satz 2 EStG).